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Kita-Kosten transparent und knackig dargestellt

Wie entstehen die Platzkosten in Kindertagesstätten?

Wenn Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, achten Sie oft nur am Rande darauf, welches Logo eigentlich an der Tür prangt.

Wichtig ist ihnen eine gute Betreuung - und die kostet Geld, egal, ob die Kindertagesstätte von öffentlichen oder von freien Trägern geführt wird.

Aber wer bezahlt eigentlich die Kita-Plätze? Und wie entstehen die Kosten?

In diesem Video gehen wir der Sache ganz genau auf den Grund und erklären, wie die Kosten zustande kommen und wer sie bezahlt.

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Eine Rechnung bekommen am Ende des Monats für die Betreuung eines Kindes nicht nur dessen Eltern. Die Kosten werden gemeinsam vom Land Sachsen-Anhalt, dem jeweiligen Landkreis sowie Gemeinde, in der die Kita ihren Sitz hat, und zuletzt den Eltern getragen.

Stark vereinfacht, wird eine Leistung bezahlt. Aber diese unterscheidet sich in den Kitas durchaus nach Größe, Angebot und Qualität. Deshalb erstellen die Träger für jede ihrer Einrichtungen eine Leistungsbeschreibung. Darin ist für die Geldgebenden festgehalten, nach welchen pädagogischen Ansätzen, Methoden und Qualitätsstandards gearbeitet wird und welche Räume, Ausstattung und welches Personal dafür benötigt wird. Der Personalschlüssel ist vom Land vorgegeben.

Die Elternvertretenden sind kontinuierlich in den Prozess der Qualitätsentwicklung eingebunden. Die Konzepte der Einrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kuratoriums und bilden die Grundlage zur Erstellung der Leistungsbeschreibung für den Träger. Erst wenn die Fachaufsicht des Jugendamtes der Leistungsbeschreibung zustimmt und keine Anmerkdungen mehr hat, wird die Leistungsbeschreibung freigegeben.

Welche Leistung sie den Kindern und Eltern erbringen müssen, wissen die Träger nun. Nun gilt es, die finanziellen Anforderungen zu klären. Dafür gibt es vom Land Sachsen-Anhalt ein vorgegebenes Formular, in das die Träger ihre Kosten einpflegen. Zunächst entstehen Kosten für die Räume oder das Gebäude, in den die Kita untergebracht werden soll. Ist das geklärt, wird kalkuliert, wieviel es kosten wird, die Räumlichkeiten zu bewirtschaften. Dazu gehören beispielsweise Heiz- und Stromkosten, aber auch Reparaturen, Wasser und die Instandhaltung aller Außenanlagen sowie Abfallentsorgung.

Nun kommt endlich Leben in die Einrichtung. Für die Betreuung der Kinder und ihrer Eltern, werden Mitarbeitende - also pädagogische Fach- und Unterstützungskräfte - eingestellt. Wieviel Geld sie bekommen, ist in ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Um einen genauen Überblick über die Kosten zu haben, erstellt der Träger für alle Mitarbeitenden genaue Gehaltsberechnungen. Die Höhe richtet sich nach Qualifikation, Erfahrung, Aufgaben der Mitarbeiter und den geltenden Tarifvertrag.

Schließlich geht es an die Ausstattung. Wieviel Spielzeug angeschafft werden kann, ist in den meisten Fällen bereits durch das Jugendamt und die Gemeinde festgelegt. Große Anschaffungen, wie eine Schaukel, Sandkästen oder Rutschen, müssen beim Jugendamt beantragt werden. An dieser Stelle wird der Träger inhaltlich an seiner Leistungsbeschreibung gemessen. Jugendamt und Gemeinde überprüfen gemeinsam, ob die geplante Anschaffung tatsächlich erforderlich ist, um die versprochene Leisutng erbringen zu können. Wird also tatsächlich eine Rutsche gebraucht, darf der Träger diese auch kaufen und erhält in den folgenden Jahren einen Teil seiner Ausgaben zurück.

Auf diese Weise werden alle Aufwendungen zusammengetragen und belegt. Das Jugendamt erhält sie in einem Gesamtüberblick inklusive aller Belege, um auf dieser Basis gemeinsam mit der zuständigen Gemeinde einen Konsens zu finden. Nachfragen an den Träger werden auf kurzem Weg per E-Mail geklärt. Am Ende steht ein Finanzierungsvorschlag, den das Jugendamt mit der Gemeinde abgestimmt hat und dem Träger vorlegt.

Im Idealfall sind sich nun alle Seiten einig und die Kita-Finanzierung steht. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Jugendamt, Gemeinde und Träger noch einmal miteinander reden und eine Lösung finden. Sind alle Kosten geklärt, ergibt sich aus der Gesamtsumme eine Platzkostenpauschale. Also ein fester Betrag für einen Kita-Platz in dieser konkreten Einrichtung. Das Land sowie der Landkreis übernehmen daran einen festgelegten Anteil. Die Restsumme teilen sich schließlich die Eltern mit der Gemeinde. Wobei die Gemeinde über die Höhe des Elternbeitrages entscheidet.

Der verbleibende Betrag kann für Eltern mit geringem Einkommen dennoch ein finanzielles Problem darstellen. Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrem zuständigen örtlichen Jugendamt stellen.

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