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Datum: 05.05.2026

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit:

Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt am Scheideweg

 In Sachsen‑Anhalt steht die Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen Behinderungen weiter vor gravierenden Herausforderungen. Obwohl die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX als zentrale Grundlage staatlicher Teilhabeförderung konzipiert wurde, sehen Betroffene und Unterstützer*innen in der Praxis vielfach ein System, das seine eigenen gesetzlichen Ziele nicht erfüllt. Selbstständigkeit, Teilhabe und eine würdige Lebensführung bleiben für viele Betroffene weiterhin schwer erreichbar.


Ein zentrales Hindernis stellen die unzureichenden Bearbeitungsprozesse von Anträgen dar. Gesetzlich sieht das Sozialgesetzbuch klare Fristen für Leistungsentscheidungen vor. In vielen Fällen sollte die Entscheidung über einen Antrag innerhalb von wenigen Wochen getroffen werden, sofern kein Gutachten erforderlich ist. In Sachsen‑Anhalt aber berichten Betroffene, soziale Beratungsstellen und Leistungserbringer der Behindertenhilfe verstärkt von monatelangen Wartezeiten auf Entscheidungen, die existenzielle Auswirkungen haben. Ohne Bescheid fehlt oft der Zugang zu dringend benötigten Leistungen wie ambulant betreutem Wohnen oder sozialer Assistenz. Die Folge sind verstärkte psychische Belastungen, finanzielle Unsicherheiten, Existenzängste- faktisch eine Unterversorgung.
Die Landespolitik versucht diesem Problem mit einer Reform der Sozialverwaltung zu begegnen. Ein neues „Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit“ soll Verwaltungsprozesse zentral bündeln und Beschleunigung bringen. Kritiker befürchten aber, dass Strukturreformen allein nicht ausreichen, zumal bereits Tausende Verfahren offen sind und Fachärzt*innen für sachgerechte Entscheidungen fehlen.


Ambulant Betreutes Wohnen – Anspruch und Realität

Gerade Angebote wie das ambulant betreute Wohnen, die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ein selbstbestimmtes Leben in eigener Wohnung ermöglichen sollen, kämpfen mit praktischen Schwierigkeiten. Obwohl diese Wohnform gesetzlich vorgesehen ist und Betroffene sie selbst auswählen können, beklagen viele unklare Leistungszuständigkeiten, begrenzte tatsächliche Verfügbarkeit von Plätzen und eine fehlende sichtbare, niedrigschwellige Unterstützung zur Beantragung im Alltag. Hinzu kommt, dass trotz der Idee „ambulant vor stationär“ weiterhin starke Abhängigkeiten von teils rigiden Prüf- und Antragsverfahren bestehen. Die Umsetzung der vorgesehenen personenzentrierten Hilfe hinkt oft hinter den gesetzlichen Zielsetzungen her.
Trotz der Grundidee, sozialrechtliche Hilfen für Eingliederung und Teilhabe bedarfsorientiert und nicht an finanziellen Ressourcen auszurichten, sind Vermögens‑ und Einkommensprüfungen nach wie vor Teil des Verfahrens. Betroffene berichten, dass insbesondere bei Leistungen zur Wohnbetreuung und Alltagsassistenz umfangreiche Nachweise über Einkommen, Sparguthaben und weitere Vermögenswerte verlangt werden auch dann, wenn medizinisch begründeter Unterstützungsbedarf besteht und ambulant betreutes Wohnen erforderlich ist. Diese Prüfprozesse kosten Zeit, Energie und führen nicht selten zu Verzögerungen oder Ablehnungen, bevor überhaupt über die eigentliche Hilfebewilligung entschieden wird.
Es fehlt an einer Lobby und politischen Einfluss. Während strukturelle Probleme und bürokratische Hürden die Teilhabechancen von Menschen mit seelischen Behinderungen beeinträchtigen, fehlt dieser Zielgruppe in der Landespolitik bislang eine starke, sichtbare Interessenvertretung. So bemängeln Selbsthilfegruppen, Verbände sowie direkt Betroffene, dass ihre Belange in politischen Entscheidungsprozessen immer noch oft wenig Gehör finden. Die Folge ist, trotz sich wiederholender Debatten über Reformbedarf gibt es bislang keine nachhaltige, landesweit geprägte politische Initiative, die spürbare Verbesserungen in der Versorgung, Partizipation und Umsetzung gesetzlicher Anspruchsziele sicherstellt.

Ein Lichtblick- Praktikum als Impuls für Engagement


Ein Hoffnungsschimmer in dieser kritischen Lage ist das Engagement von Eva von Angern, eine Landtagsabgeordnete  der Partei Die Linke aus Sachsen Anhalt, hat kürzlich ein Praktikum in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe beim AWO Kreisverband Harz e.V. in Halberstadt absolviert. In Gesprächen mit Betroffenen und Fachkräften erlebte sie unmittelbar die Herausforderungen und Potenziale sozialer Teilhabe. Nach ihrer Rückkehr in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs kündigt von Angern an, sich stärker für die Interessen von Menschen mit seelischen Behinderungen einzusetzen, insbesondere für eine modernere, schnellere und solidarischere Verwaltungspraxis sowie für mehr Sichtbarkeit dieser Lebensrealität in der Landespolitik.
Die Eingliederungshilfe in Sachsen‑Anhalt steht am Scheideweg zwischen gesetzlichem Anspruch und administrativer Realität. Es bleibt zu hoffen, dass politische Reformen, gesellschaftliches Engagement und innovative Praxismodelle gemeinsam dazu beitragen, vorhandene Defizite zu überwinden und Menschen mit seelischen Behinderungen echte Teilhabe zu ermöglichen.

(Der 5. Mai eines Jahres wurde auf Initiative von Disabled Peoples International erstmals 1992 zum Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärt. Seitdem wird europaweit an diesem Tag mit Demonstrationen und anderen Aktionen, mit Fachveranstaltungen usw. gegen Diskriminierung und Benachteiligung und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen mobilisiert.)

Marlen Kramer-Hirtz

Bereichsleitung Eingliederungshilfe

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