Hilfe, wem Hilfe gebührt
AWO Kreisverband Harz e.V. als Gründungsmitglied des Gemeindepsychiatrischen Verbundes im Landkreis Harz aufgenommen
Nachdem bereits seit 2022 an der Gründung eines solchen Verbundes gearbeitet wurde und der AWO Kreisverband Harz e.V. seitdem sein Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet hat, war es am 15.05.2024 endlich soweit: Der Gemeindepsychiatrische Verbund des Landkreis Harz war geboren. Der Kreisverband ist hierbei führendes und seine Tochtergesellschaft Kinder- und Jugendhilfe GmbH freiwilliges und beratendes Mitglied. Die Gründungsveranstaltung fand im Rahmen eines Festempfanges in Blankenburg statt.
Auf Empfehlung der Expert*innenkommission taucht im Jahr 1988 dieser Begriff erstmals auf, hatte zu der Zeit aber eine andere Bedeutung. Meinte man damals noch Kontakt- und Beratungsstellen, Tagesstätten oder ambulante Hilfen, versteht man heute darunter eine komplexe Versorgungsstruktur, in der sich wichtige und wesentliche Leistungsträger und –erbringer der psychiatrischen Versorgung einer bestimmten Region zusammengeschlossen haben. Mit der Mitgliedschaft und über den Kooperationsvertrag verpflichten sich die Mitglieder dem Ziel der Stärkung von Leistungsstrukturen und –erbringung im Sinne der Leistungsberechtigten. Sie setzen sich also für die Versorgung und deren Verbesserung für Menschen, die mit dauerhaften Beeinträchtigungen leben oder von einer bedroht sind, ein. Vor allem für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und einem komplexen Hilfebedarf.
Der Bedarf für so einen Verbund wurde durch den Gesetzgeber erkannt und dessen Gründung verpflichtend im SGB IX verankert. Neben dem AWO Kreisverband Harz e.V. gibt es 20 weitere Partner, die Gründungsmitglied des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Verbunds stehen die praktischen Arbeitsfelder von Partizipation und Teilhabe. Dazu zählen aktive Hilfen in den Bereichen sozialpsychiatrischen Grundversorgung vom ambulant bis stationär, Selbstversorgung, Wohnen und Tagesgestaltung, Kontakte sowie deren Vernetzung. Gleichwohl sollen die ganz speziell auf den*die Assistenznehmer*in zugeschnittenen Hilfeplanungen die Verbesserung einrichtungs- und kostenträgerübergreifenden Behandlungs- und Rehabilitationsprozesse ermöglichen.
Das bedeutet für die Betroffenen konkret, dass jede*r Assistenznehmer*in ungehindert Zugang zu allen für ihn erforderlichen Hilfen hat. Für den Kreisverband bedeutet dies im weiteren Sinne auch Präventionsarbeit. Dem AWO Kreisverband Harz e.V. geht es darum, viel mehr darauf zu achten, was im Vorfeld bewirkt werden kann, bevor jemand hilfsbedürftig wird. Denn die AWO hat sich schon immer dafür eingesetzt, vorbeugend zu handeln, bevor sich eine Beeinträchtigung manifestiert.
Für die Institutionen bedeutet die Mitgliedschaft im Verbund, dass die gemeinsame Verantwortung für die bedarfsgerechte Versorgung aller Hilfesuchenden einer Region dokumentiert ist. Zusätzlich wird zu jedem der in Hilfeplankonferenzen vorgelegten Hilfepläne in der gleichen Sitzung eine Entscheidungsempfehlung unter Festlegung von Fallzuständigkeit und Durchführungsverantwortung verabschiedet.
Anke Schleritt, Prokuristin