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Kurberatungsstelle

Auftanken für Körper und Seele

Der Alltag mit all seinen Herausforderungen in Haushalt und Beruf kann einer Familie schon mal über den Kopf wachsen. Ständiger Stress und Überforderung sorgen dafür, dass Mütter, Väter oder auch ihre Kinder irgendwann körperlich und geistig erschöpft sind.

Eine Kur bietet dann die Chance, zur Ruhe zu kommen, sich zu erholen und nachhaltige Hilfe zu erhalten. 

Wir beraten Sie umfassend zu Möglichkeiten einer Mütterkur, Mutter-Kind- oder einer Vater-Kind-Kur. Wir unterstützen sie dabei, eine Kur zu beantragen und eine geeignete Kurklinik zu finden. Wir übernehmen die Formalitäten und begleiten Sie im Antragsverfahren.

Gern beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie dem Widerspruch im Falle einer Ablehnung.

Die Beratung ist kostenfrei.

Was ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur?

Es handelt sich um eine stationäre Vorsorge und/oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter mit ihren Kindern. In der Kur haben Frauen und Männer Zeit, sich um sich selbst zu kümmern. Sie können sich mit Experten austauschen, neue Kontakte knüpfen und Strategien entwickeln, um das Stresslevel im Alltag zu senken. Ihre Kinder sind in dieser Zeit gut versorgt.

Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Verlängerungen sind aus medizinischen Gründen auf Antrag möglich.

Sie wird vergeben, wenn

    1. die Mutter oder der Vater eine Kur benötigen und die Kinder nicht anderweitig betreut werden können.
    2. das Kind eine Kur benötigt und eine Trennung von Mutter bzw. Vater nicht zumutbar ist.
    3. die Mutter oder der Vater und ihr Kind eine Kur benötigen.

Wer entscheidet, ob eine Kur nötig ist?

In erster Linie entscheidet der betreuende Arzt, ob Bedarf für eine Kur besteht. Er/Sie kennt die Krankengeschichte und kann entsprechend eine Empfehlung aussprechen und weiß, welche Anforderungen zu stellen sind.

In Einzelfällen kann auch die Krankenkasse den medizinischen Dienst bitten, eine Untersuchung auf Kurbedürftigkeit und -tauglichkeit durchzuführen.

Wer genehmigt die Kurmaßnahme?

Die Krankenkasse, bei der*die Patient*in versichert ist, entscheidet, ob eine Kur genehmigt wird. Die Verfahren sind dabei sehr unterschiedlich und können direkt bei der Kasse erfragt werden.

Was kostet eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Die Kosten für Ihre Kur übernimmt die Krankenkasse. Sie müssen den gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro tragen.


Erfahren Sie mehr über das Thema: Das Müttergenesungswerk klärt in einem kurzen Film über die eigene Arbeit auf.

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