Tafeln im Harz
Wer sind wir?
Die Tafel sammelt bei Supermärkten, Bäckereien usw. qualitativ einwandfreie Lebensmittel ein, die anderenfalls vernichtet würden bspw. wegen baldigen Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums, falscher Etikettierung, beschädigter Verpackung oder anderen Gründen. In sogenannten „Läden ohne Kasse“ verteilen ehrenamtliche Helfer*innen der Tafeln im gesamten Landkreis Harz die vorher eingesammelten Lebensmittel an die Kund*innen.
Darüber hinaus bieten wir in Blankenburg und Quedlinburg eine Kleiderkammer an. Dort erhält man gut erhaltene, gebrauchte Kleidung.
Des Weiteren betreiben wir in Quedlinburg unser Restaurant mit Herz, wo jeder für kleines Geld eine warme Mahlzeit erhält.
Öffnungszeiten
Informationen zu den Ausgabestellen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Rückseite.
Anmeldung
Zum Erhalt von Lebensmitteln müssen Sie sich anmelden. Dies können Sie am jeweiligen Ausgabetag direkt vor Ort machen. Dabei sind Sie verpflichtet uns selbstständig und regelmäßig aktuelle Einkommensbescheide (z.B.: Bürgergeld- oder Rentenbescheid) als Kopie vorzulegen.
Bei allen Ausgaben ist zu beachten:
Ihre Lebensmittel erhalten Sie im 14-tägigen Rhythmus in den jeweiligen Ausgabestellen. Die Warenausgabe findet zu festen Zeiten statt. Seien Sie stets pünktlich, jedoch maximal 10 Minuten vor Ausgabebeginn vor Ort!
Bitte immer zur jeder Ausgabe mitbringen:
3 große, saubere Einkaufstüten
1 leere Eierpackung
Unkostenbeitrag
Es ist ein Unkostenbeitrag für die Fahrzeuge, die täglich im Einsatz sind, zu entrichten:
3,00 Euro für Erwachsene und 1,50 Euro für Kinder von 3 bis 14 Jahren.
DEN ANWEISUNGEN DER AUSGABEHELFER IST FOLGE ZU LEISTEN!
Sie erhalten Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum oftmals abgelaufen ist.
Prüfen Sie vor Verzehr die Waren durch Sehen, Riechen, Schmecken!
Informieren Sie sich regelmäßig über Rückrufaktionen in Presse/Rundfunk oder auf lebensmittelwarnung.de
Die Ausgabe ist keine Selbstbedienung!
Eine Komplett-Versorgung ist nicht möglich.
Es können nur die Lebensmittel ausgegeben werden, die gespendet werden.
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel!
Die Lebensmittel werden nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen verteilt.
Übergebene Waren werden nicht zurückgenommen.
Wer erhaltene Lebensmittel in der Öffentlichkeit entsorgt, kann von der Verteilung ausgeschlossen werden.
Wer sich ungebührlich gegenüber anderen Nutzer*innen der Tafel, Ehrenamtlichen und Beschäftigten der Tafel verhält, kann der Zutritt verweigert werden.
Wenn nach zweimaliger Aufforderung durch unsere Mitarbeiter*innen kein aktueller Einkommensnachweis vorliegt, geben wir keine Lebensmittel aus!