Ambulant betreutes Wohnen
Einrichtungsleiterin Marlen Kramer-Hirtz
Gartenstraße 38
06484 Quedlinburg
Ambulant betreutes Wohnen
Psychosoziale Begleitung – eine Hilfe zum selbständigen Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
ABW-Ambulant Betreutes Wohnen darunter ist unser Dienst namentlich bekannt. In den letzten Jahren führte dieser Name häufig zu den ersten Barrieren bei Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. bei Menschen mit seelischer Behinderung. Es war nicht zu verstehen, um welche Hilfe es sich handelt. Wir wollen Barrieren abbauen und wollen es erklären.
„Bei uns können Sie nicht wohnen“. Aber wir kommen zu Ihnen und helfen, dass Sie selbständig wohnen. Stellen Sie sich unsere Hilfe vor, wie ein Pflegedienst nur für den Kopf.
Wir besuchen Sie Zuhause und helfen Ihnen Struktur in den Tag zu bekommen. Dabei unterstützen wir Sie ganz individuell. Gemeinsam erarbeiten wir Ziele und begleiten Sie dabei, ihren Alltag mehr und mehr selbstbestimmt zu gestalten.
Wir helfen und befähigen Sie Ihre Erkrankung und ihre Folgen zu akzeptieren und damit umzugehen. Wir motivieren Sie und helfen Ihnen dabei, Maßnahmen einzuhalten, die ihre Gesundheit fördern.
Wir bieten Ihnen Hilfe bei:
- Erarbeitung einer Wochengestaltung und Krisenplanung
- Sozialer Kontaktgestaltung
- Haushaltsführung (Einkauf, Erledigung Ämter und Behördenwege)
- Vermittlung und Organisation weiterführender Hilfen wie Suchtberatung, Schuldnerberatung, Familienberatung/Hilfe, Psychotherapie, Facharztsuche
- Wohnungssuche/Wechsel
- Hilfe für die Nutzung von Kultur, Sport und Bildungsangebote
Voraussetzungen:
- Psychische Erkrankung
- Seelische Behinderung, auch in Folge Sucht
- Volljährigkeit & anerkannter Hilfebedarf
- Ihr Mitwirken ist Grundvoraussetzung, Sie müssen etwas ändern wollen
- Suchtkranke müssen den Willen haben, ihr Leben künftig abstinent zu gestalten
Wie wird die Hilfe finanziert?
Um die Hilfe zum Wohnen in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim zuständigen Sozialamt notwendig. Dieser entscheidet darüber, ob er die Hilfe gewährt. Dazu ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Es wird außerdem geprüft, ob Sie selbst oder einer Ihrer Angehörigen über einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und deshalb an den Kosten beteiligt werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Die gesetzliche Grundlage der Hilfe ist in §102 i.V.m. §113 SGB IX zu finden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme – sprechen Sie uns bitte an!