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Kita-Verfassung: Bei der AWO entscheiden die Kinder!

In Kitas lernen Jungen und Mädchen, was Teilhabe bedeutet

Partizipation. Hinter dem Wort steckt ein Kita-Alltag wie ihn Erwachsene nicht erfahren durften. Gemeint ist damit die aktive Beteiligung aller Kinder an Entscheidungen, Entwicklungen und vielem mehr. Dadurch werden sie in ihren sozialen Kompetenzen und ihrer persönlichen Entwicklung gefördert und gestärkt.

Der Unterschied ist, dass die Kinder sich selbst besser einschätzen lernen und schließlich wissen und mitteilen können, was sie wollen – oder nicht wollen. Sie werden in die Lage versetzt, die Lage einer Situation oder auch Risiken im Alltag zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend damit umzugehen.

In den Kindertagesstätten der AWO wurden und werden Beteiligungsprojekte in Teamfortbildungen erarbeitet. Dabei wurden die Rahmenbedingungen der einzelnen Kitas berücksichtigt und frühzeitig die Kinder mit ins Boot geholt. Ein zentrales Thema der Projekte sind Kinderrechte. Jedes Kind hat Rechte, die zudem nicht an der Kita-Tür enden. (ein Bsp.?) Diese wurden gemeinsam mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen formuliert und in einer Kita-Verfassung festgehalten. Ergänzend wird ein Kinderrat gegründet. Die Jungen und Mädchen werden dabei in allen Schritten beteiligt und wirken auch dabei mit, Regeln aufzustellen und festzulegen, wie mit Regelbrüchen umgegangen werden soll. Zum Prozess gehört auch, dass die Kinder beschreiben, wie sie selbst mitteilen können, wenn ihnen etwas gefällt.

Dass Kinder bereits in der Kindertagesstätte lernen, selbstbestimmt zu handeln und in der Lage sind, eigenständig zu urteilen – dass sie mündig sind – ist ein hochgestecktes Ziel. Wichtige Bausteine dieses Lernprozesses sind, zu verstehen, wie Demokratie funktioniert und sich für eigene Wünsche und Ziele einsetzen.

Sie werden aktiv in die Lösung von Problemen einbezogen, erfahren, dass ihre Meinung zählt, aber auch dass es Mehrheitsentscheidungen geben kann, denen sie sich unterordnen muss, sie werden informiert, angehört und dürfen mitbestimmen.

Das gesamte Projekt Partizipation in den Kindertagesstätten der AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH lebt von der Beteiligung der Kinder. Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und sollen im Projektverlauf mit den Kindern erarbeitet werden. Am Ende steht eine Kita-Verfassung, auf die sich die Kinder berufen können. Darin sind ihre Selbst- und Mitbestimmungsrechte erklärt. Es gibt verbindliche Beteiligungsgremien und Beschwerdeverfahren. Kinder werden an gemeinschaftlichen Entscheidungen und über die Regeln des Zusammenlebens beteiligt. Dabei ist Akzeptanz statt Ausgrenzung besonders wichtig. In den Kindertagesstätten der AWO haben die Kinder die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen. Dafür erarbeiten die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den kommenden Monaten in Teamfortbildungen die einzelnen Verfassungen und setzen die verschiedenen Ansätze vor Ort um.

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Das Projekt wurde gefördert durch das Deutsche Kinderhilfswerk. Über diese Förderung konnte die Qualifizierung aller pädagogischen Fachkräfte zum Thema Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gesichert werden.

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