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Das Bundesteilhabegesetz überarbeiten! Warum?

Klärung struktureller Entscheidungen und Transparenz für Ausgaben

Der Bund, anders als vor fast 10 Jahren vor Ausfertigung des Bundesteilhabegesetzes angekündigt, will Länder und Kommunen nicht strukturell und dauerhaft stabil bei den Kosten der Eingliederungshilfe entlasten. Aktuelle Zahlen, wovon kaum ein Bürger Kenntnis hat: Mit 409,65 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (in 2024 waren dafür 523,7 Millionen geplant). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,48 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt (Quelle: Deutscher Bundestag hib 663/2024). Eine Klärung der Strukturen der Eingliederungshilfe über alle Bundesländer und im Ergebnis eine Umsetzung für die beste Länderlösung bundesweit, könnte helfen eine klare Struktur mit den Grundsätzen der Gleichheit im Kontext Leistungen für Menschen mit Behinderungen und Kosten zu schaffen.

Was muss noch überarbeitet werden?

Das Fehlen eines standardisierten Bedarfserhebungsinstruments führt zu regionalen Unterschieden und benachteiligt Menschen mit Behinderungen. Eine Überarbeitung des BTHG sollte einheitliche, klare und nachvollziehbare Verfahren für die Bedarfsermittlung festlegen, die den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen. Dies würde sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Leistungen erhalten und ihre individuellen Bedürfnisse adäquat berücksichtigt werden.

Verbesserung der Partizipation und Mitsprache:

Das Gesetz sollte stärker darauf abzielen, Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungsorganisationen aktiv in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Klagen wie die vor dem Bundesverfassungsgericht haben gezeigt, dass der Gesetzgeber bislang nicht ausreichend auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen eingegangen ist. Eine stärkere Einbindung dieser Gruppen könnte helfen, die Gesetzgebung praxisnäher und menschenrechtskonformer zu gestalten.

Klare Regelungen für medizinische Triage und Notfallsituationen:

Das BTHG sollte klare gesetzliche Vorgaben zur medizinischen Triage enthalten, um Diskriminierung zu verhindern. Die Rechtsprechung hat verdeutlicht, dass Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen, wie bei einer Pandemie, benachteiligt werden können. Ein überarbeitetes BTHG sollte verpflichtende Regelungen einführen, die die Inklusion und den Schutz von Menschen mit Behinderungen in allen medizinischen und gesundheitlichen Notfällen sicherstellen.

Förderung der inklusiven Teilhabe:

Das Gesetz sollte Mechanismen einführen, die gezielt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern. Hierzu gehören Maßnahmen wie barrierefreie Kommunikation, eine nachhaltige Förderung von inklusiven Arbeitsplätzen und Bildungssystemen sowie umfassende Unterstützungsangebote, die über die Basisversorgung hinausgehen. Diese Veränderungen könnten helfen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern.

Durch eine Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes könnte Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft gehen, in der alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Es ist daher notwendig, das BTHG auf eine Weise anzupassen, die seine Grundprinzipien wie Selbstbestimmung, Inklusion und Chancengleichheit besonders konsequent und rechtsverbindlich umsetzt.

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