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„Mindestens haltbar bis“ und nicht „sicher tödlich ab“

Über das Mindesthaltbarkeitsdatum, dem Verzehr darüber hinaus und den Unterschied zum Verbrauchsdatum

Eine Gruppe von Kindern besucht heute die Weberstraße 22 in Quedlinburg. Gemeinsam mit ihrer Klassenlehrerin wollen sie sich über die Abläufe in der Tafel, die Herkunft sowie die Weitergabe der Lebensmittelspenden informieren. Robin Gerloff, Koordinator der Tafeln Quedlinburg|Halberstadt|Wernigerode, führt die Kinder über das Gelände, zeigt ihnen die Räume der Lebensmittelausgabe und lässt sie auch mal eine Beispieltüte packen. Während die Kinder aufmerksam den Worten des Tafelkoordinators über unförmiges Obst und Gemüse, Lebensmittelrettung und Spenden lauschen, fällt auch das Wort „Mindesthaltbarkeitsdatum“.

Robin Gerloff erklärt den Kindern, dass die meisten Lebensmittel ein Mindeshaltbarkeitsdatum, kurz MHD, haben. Das bedeutet, dass die Lebensmittel bis zu dem aufgedruckten Datum bei korrekter Lagerung ihre typischen Eigenschaften wie Farbe, Geruch und Geschmack beibehalten. Nachdem Ablauf des MHDs bedeutet dies auf keinen Fall, dass die Lebensmittel verdorben sind. Im Gegenteil: Oftmals sind die Lebensmittel weiterhin genießbar und schmecken ganz normal.

Mit verschiedenen Methoden lässt sich herausfinden, ob die jeweilige Ware schlecht ist oder unbedenklich verzehrt werden kann. Dabei unterstützen uns unsere Sinne. Mit der Nase per Riechtest zum Beispiel: Riechen die Lebensmittel, wie sie sonst riechen würden? Ist der Geruch verändert, riecht es muffig oder faulig? Darüber hinaus kann auch der Tasttest helfen: Fühlen sich die Lebensmittel noch genauso an wie immer? Ebenso kann das bloße Auge via Sichttest zur Prüfung herangezogen werden: Sehen die Lebensmittel aus wie sie aussehen sollten? Sind faule Stellen oder Schimmel zu erkennen? Hat sich die Farbe geändert? Auch der Geschmackstest hilft beim Erkennen der Genießbarkeit: Hat das Lebensmittel einen anderen Geschmack? Ist die Konsistenz gleich oder hat sie sich verändert? Können alle Fragen verneint werden, so kann das Lebensmittel bedenkenlos verzehrt werden.

Märkte und Einzelhandel dürfen Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr verkaufen. – Aber sie können die Waren an die Tafeln spenden. Die Tafeln retten also die Lebensmittel und reichen sie dorthin, wo das Essen hingehört: auf die Teller!

Einen Unterschied jedoch, erklärt Robin Gerloff, gäbe es zu dem Verbrauchsdatum bei Lebensmitteln. Dieses befindet sich auf frischen, leicht verderblichen Waren wie Fleisch oder Fisch. Das Verbrauchsdatum darf auf keinen Fall überschritten und die Lebensmittel mit dieser Kennzeichnung nicht darüber hinaus gegessen werden, da sonst möglicherweise Keime oder Krankheitserreger die Gesundheit gefährden können.

Erkennbar ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum an der Kennzeichnung der Verpackung: Lebensmittel mit einem MHD tragen die Bezeichnung „mindestens haltbar bis“ während Waren mit dem Verbrauchsdatum „zu verbrauchen bis“ aufgedruckt haben.

Die Kinder waren alle sehr interessiert. Mit dem Informationsflyer der Tafeln über das Mindesthaltbarkeitsdatum in der Hand verabschiedeten sie sich vom Tafelhof und gingen zielstrebig nach Hause. Dort soll der Flyer an den Kühlschrank angepinnt werden, sagt eines der Mädchen. Künftig wollen alle nun auch zuhause besser drauf achten, Lebensmittel nicht gleich in die Tonne zu werfen, sondern via Geruch, Tastsinn, Sichttest und Geschmack vorab die Produkte zu prüfen, ob sie noch genießbar sind.

Robin Gerloff, Tafel Quedlinburg|Halberstadt|Wernigerode

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